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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


A) Allgemeine Bedingungen


§ 1 Geltung der Bedingungen, Begriffsbestimmungen

(1) Die Lieferungen und Leistungen aller Art, die vom futureorg Institut (Martin-Schmeißer-Weg 10, 44227 Dortmund) erbracht werden, insbesondere das Angebot von Publikationen im Webshop, der Erwerb von Tickets zur Teilnahme an Trainings – sei es in Präsenz, online oder hybrid - und die Erbringung von Dienstleistungen wie Redaktionsservices, Auftragsstudien, Kampagnen für Lead-Generierung usw. für Unternehmen, erfolgen auf Basis der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem futureorg Institut und ihren Kunden, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich einbezogen wurden.


(2) Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass von diesem Schriftformerfordernis abgewichen werden soll.


(3) Handelt der Kunde für ein Unternehmen oder eine juristische Person, so wird die Bestellung auf den Namen dieses Unternehmens bzw. dieser juristischen Person angelegt und der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt und bevollmächtigt ist, dieses Unternehmen bzw. diese juristische Person im Zusammenhang mit allen dem futureorg Institut gegenüber unternommenen Handlungen rechtswirksam zu vertreten.


(4) Die allgemeinen Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse, wobei ergänzend und vorrangig die „Besonderen Bedingungen“ unter B) für Bestellungen im Webshop, C) für die Durchführung von Trainings, D) für die Erstellung von Auftragsstudien, Erbringung von Redaktionsleistungen und Durchführung von Kampagnen für Lead-Generierung sowie Rahmenvereinbarung für kontinuierliche Services zur Erzielung von Geschäftsopportunitäten für Unternehmen.


§ 2 Gewährleistung und Haftung


(1) Das futureorg Institut haftet für Sachmängel bei gelieferten Produkten nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom futureorg Institut gelieferte Waren 12 Monate. Liefert das futureorg Institut dem Kunden vereinbarungsgemäß gebrauchte Sachen, so verjähren die Gewährleistungsansprüche nach 12 Monaten, unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist.


(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.


(3) Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des futureorg Instituts, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


§ 3 Aufrechnung


(1) Nur für gewerbliche Kunden gilt (nicht für Verbraucher gem. §13 BGB): Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom futureorg Institut unbestritten sind.


§ 4 Gerichtsstand


(1) Für eventuelle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen (einschließlich solcher über ihre Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Dortmund ausschließlich zuständig, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dortmund ist auch Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.


§ 5 Anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird.


§ 6 Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung sowie Hinweis nach § 36 VSBG


(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitgestellt. Sofern es sich bei dem Kunden um einen in der Europäischen Union wohnhaften Verbraucher handelt, steht es den Vertragsparteien frei, Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen im Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung über die OS-Plattform beizulegen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr


Hinweis nach § 36 VSBG: Das futureorg Institut ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.


§ 7 Datenschutz und Verwendung von Cookies


(1) Alle vorliegenden Daten werden vertraulich und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt. Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten werden beim futureorg Institut gespeichert und ausschließlich zur Erbringung der bestellten Leistung verwendet. Weitere Datenschutzhinweise können der Datenschutzerklärung unter https://www.futureorg-institut.com.de/datenschutz entnommen werden.


§ 8 Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen


(1) Das futureorg Institut behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Leistungen ihrer Angebote oder aufgrund rechtlicher Änderungen oder infolge technischer Fortentwicklungen erforderlich ist.


(2) Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Kunden per E-Mail zugesandt. Wird innerhalb von sechs Wochen kein Widerspruch eingelegt, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall eines Widerspruchs gegen die Abänderung kann das futureorg Institut dem Kunden die weitere Nutzung der von den Änderungen betroffenen Angebote verwehren.


B) Besondere Bedingungen für Bestellungen im Webshop


§ 1 Vertragsabschluss


(1) Mit der Präsentation und Bewerbung des Sortiments durch das futureorg Institut ist noch kein verbindliches Angebot an den Kunden verbunden.


(2) Bei einer Bestellung im Webshop kann der Kunde vor dem Abschicken der Bestellung seine Daten sowie die sich im Warenkorb befindlichen Waren jederzeit einsehen und ändern. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.


(3) Bei einer Bestellung im Webshop gibt der Kunde durch das Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf der sich im Warenkorb befindlichen Waren (z.B. Publikationen oder Tickets) ab.


(4) Das futureorg Institut schickt dem Kunden nach Eingang seiner Bestellung eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail zu, in welcher seine Bestellung nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim futureorg Institut eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.


(5) Das futureorg Institut kann das Angebot des Kunden annehmen,

indem das futureorg Institut dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

indem das futureorg Institut den Kunden nach Eingang der Bestellung zur Zahlung der bestellten Waren auffordert oder

indem das futureorg Institut die vom Kunden bestellten Waren versendet und diese dem Kunden geliefert werden.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.


(6) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der Bestellung stellen insoweit ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches das futureorg Institut annehmen kann. Für die Annahme gelten die in Absatz 5 geregelten Bestimmungen entsprechend.


(7) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.


§ 2 Preise und Versandkosten


(1) Die Preise (auch Stornogebühren) sind einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Hinzu kommen bei Lieferungen, die per Post versandt werden, Versandkosten, die einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen sind. Für Lieferungen ins Ausland fallen höhere Kosten an.


§ 3 Bezahlung


(1) Die Bezahlung erfolgt mittels der im Webshop angegebenen Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, Stripe und Sofortüberweisung). Das futureorg Institut ist jederzeit berechtigt, für Bestellungen bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das futureorg Institut über den Zahlungsbetrag verfügen kann.


§ 4 Lieferung


(1) Per Post zu versendende Lieferungen werden durch das futureorg Institut, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt, innerhalb von 4 Werktagen ab dem Tag der Auftragsbestätigung auf den Versandweg gebracht.


(2) Die Lieferung digitaler Inhalte (z. B. per E-Mail oder Download) erfolgt, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt, innerhalb von 1 Werktag ab dem Tag der Auftragsbestätigung per E-Mail (Link).


§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher


(1) Wenn der Kunde Verbraucher ist, also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.


(2) Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Absatz 1 Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.


(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind, in der folgenden


Widerrufsbelehrung

Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage. Die Widerrufsfrist beginnt im Falle eines Kaufvertrages an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Sie beginnt im Falle eines Dienstleistungsvertrages oder im Falle eines Vertrages über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, mit Vertragsschluss.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde das futureorg Institut (Martin-Schmeißer-Weg 10, 44227 Dortmund, info@futureorg.de, Tel.: +49 231 88 68 06 8) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat das futureorg Institut dem Kunden alle Zahlungen, die das futureorg Institut von dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von dem futureorg Institut angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei dem futureorg Institut eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet das futureorg Institut dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das futureorg Institut kann die Rückzahlung verweigern, bis das futureorg Institut die Waren wieder zurückerhalten hat, oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass der Kunde die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde das futureorg Institut über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an futureorg Institut, Martin-Schmeißer-Weg 10, 44227 Dortmund, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit dem Kunden zurückzuführen ist.

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde dem futureorg Institut einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde das futureorg Institut von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


§ 6 Eigentumsvorbehalt


(1) Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.


§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte


(1) Die gelieferten Produkte unterfallen gewerblichen Schutzrechten und sind unter anderem urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte daran stehen ausschließlich dem futureorg Institut zu. Das futureorg Institut behält sich alle in Betracht kommenden Rechte vor, sofern diese dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt wurden. Dies betrifft alle Produkte und das gesamte Internetangebot des futureorg Institut, mit Ausnahme der auf den Webseiten veröffentlichten Pressemitteilungen. Davon abweichende Regelungen und Vereinbarungen erfordern das schriftliche Einverständnis des futureorg Institut.


(2) Sofern eine Lieferung digitaler Inhalte erfolgt (z. B. per E-Mail oder Download), darf weder die Datei noch der Link an Dritte weitergegeben werden. Generell dürfen die Kopien nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.


C) Besondere Bedingungen für die Durchführung von Trainings


§ 1 Stornierung von Trainings durch den Kunden


(1) Mit dem Erwerb des Tickets meldet sich der Kunde verbindlich zu dem ausgewählten Training an.


(2) Im Falle einer Verhinderung kann der Kunde jederzeit eine Ersatzperson als Teilnehmer benennen oder den Rücktritt vom Kaufvertrag über die Tickets des Trainings erklären. Die Rücktrittserklärung hat per Post oder per E-Mail zu erfolgen. Bei Rücktritt bis zu 6 Wochen vor dem Termin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Kaufpreises der Tickets berechnet. Danach beträgt die Bearbeitungsgebühr 50% des Kaufpreises der Tickets. Bei Rücktritt ab dem siebten Tage vor dem Veranstaltungstag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Erklärung beim futureorg Institut.


§ 2 Absagen und Änderungen von Trainings durch das futureorg Institut


(1) Bei Absage des Trainings aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird die gezahlte Vergütung erstattet.


(2) Für Schäden, die dem Kunden oder dem Teilnehmer durch die Absage eines Events durch das futureorg Institut entstehen, haftet das futureorg Institut nur in den Grenzen des vorstehenden Abschnitts A) § 2 „Haftung“.


(3) Das futureorg Institut behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm sowie einen Referentenwechsel vor. Sie berechtigenden Kunden oder den Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Rechnungsbeitrags.


§ 3 Begleitende Arbeitsunterlagen


(1) Zu einzelnen, entsprechend kenntlich gemachten Trainings gibt das futureorg Institut spätestens am Ende des Trainings bzw. im Anschluss des Trainings Arbeitsunterlagen heraus.


(2) Die Arbeitsunterlagen unterfallen gewerblichen Schutzrechten und sind unter anderem urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Der Kunde bzw. Teilnehmer ist auch nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.


§ 4 Kompatibilität von Online-Trainings


(1) Der Kunde kann die Online-Trainings mit PC, Notebook, Tablet und Mobiltelefon nutzen. Die Nutzung mit einem Mobiltelefon ist jedoch nur eingeschränkt möglich (Lesen und Video anschauen). Spezielle Schreibfunktionen können auf dem Mobiltelefon nicht genutzt werden.


(2) Jeder Teilnehmer ist für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internetzugangs, der Hardware (Kamera, Mikrofon, Bildschirm etc.) und der sonstigen zur Nutzung von unseren Onlineangeboten notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser, Acrobat Reader®, Office-Programme, Skype, Konferenz-Software wie z. B. Zoom etc.) selbst und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.


(3) Bei Absage des Trainings aufgrund von technischen Problemen, die in der Sphäre des futureorg Instituts liegen, gilt Abschnitt C § 2 „Absage und Änderungen von Events durch das futureorg Instituts“ entsprechend.


D) Besondere Bedingungen für die Erstellung von Auftragsstudien, Erbringung von Redaktionsleistungen und Durchführung von Kampagnen für Lead-Generierungen sowie Rahmenvereinbarung für kontinuierliche Services zur Erzielung von Geschäftsopportunitäten für Unternehmen


§ 1 Allgemeine Informationen und Kundenkreis


(1) Das futureorg Institut erstellt auf Anfrage für Unternehmen eine Auftragsstudie oder erbringt Redaktionsleistungen (z.B. Verfassen von Artikel für Blog, Magazine usw. des Kunden, Whitepaper, Broschüren, Bücher usw.) oder entwickelt und führt Kampagnen zur Gewinnung von Leads auf Basis von LinkedIn.


In besonderen Fällen, in denen eine Kombination aus Leistungen über eine längere Zeit in Anspruch genommen werden, kann zwischen Kunden und futureorg Institut eine Rahmenvereinbarung getroffen.


(2) Diese aufgezählten Angebote des futureorg Institut richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.


(3) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


§ 2 Vertragsabschluss, Benennung von Verantwortlichen, Einsatz von Unterauftragnehmern


(1) Bei einem auf Basis der Anfrage eines Unternehmens erstellten Angebots für eine der oben genannten Leistungen handelt es sich noch nicht um ein rechtsverbindliches Angebot, sondern lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.


(2) Mit der Beauftragung des futureorg Institut gibt das Unternehmen ein rechtsverbindliches Angebot für die Erbringung der oben genannten Leistungen. Zugleich ist das Unternehmen verpflichtet, einen zentralen Ansprechpartner zu benennen und diesen zu bevollmächtigen, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie Handlungen im Geschäftsverkehr mit dem futureorg Instituts vorzunehmen. Im Falle eines Ausscheidens oder einer Verhinderung des Ansprechpartners ist das Unternehmen verpflichtet, gegenüber dem futureorg Institut einen neuen Ansprechpartner zu benennen.


(3) Das futureorg Institut kann das Angebot des Unternehmens annehmen,

indem das futureorg Institut dem Unternehmen eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei der Zugang der Auftragsbestätigung beim Unternehmen maßgeblich ist, oder

indem das futureorg Institut das Unternehmen nach Eingang des Angebots zur Zahlung auffordert oder

indem das futureorg Institut mit der Erstellung der Auftragsstudie beginnt.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.


(4) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch insoweit stellt die Leistungsänderung ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches das futureorg Institut annehmen kann. Für die Annahme gelten die in Absatz 3 geregelten Bestimmungen.


(5) Das futureorg Institut ist berechtigt, im Rahmen der Bearbeitung der oben genannten Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen.


§ 3 Preise und Fälligkeit


(1) Die Parteien vereinbaren anhand der bei Angebotslegung zur Verfügung stehenden Informationen einen Pauschalbetrag als Vergütung, der auf dem kalkulierten zeitlichen und leistungsbezogenen Aufwand basiert.


  • Im Falle der Erbringung von Redaktionsleistungen erfolgt die Vergütung je Zeichen. Dabei muss ein Artikel mindestens 2.500 Zeichen umfassen. Bestellt der Kunde eine Zeichenmenge, die weniger als 2.500 Zeichen umfasst (z.B. für Social Media Posts), erfolgt auf den Preis je Zeichen 50 Prozent Aufschlag.

  • Bei Publikationen wie Whitepaper, Broschüren, Bücher usw. wird der Preis je Norm-Seite abgerechnet (Definition für Normseite: https://de.wikipedia.org/wiki/Normseite). Beauftragt der Kunde das futureorg Institut über die Texterstellung hinaus das Layout/Design und Erstellung von Schaubildern (Tabellen, Diagramme usw.) der Publikation zu übernehmen, so erfolgt auf den Preis je Seite 50 Prozent Aufschlag. Es wird hingewiesen, dass in Ausnahmefällen zusätzliche Kosten (z.B. durch Beschaffung von Informationen, Vorlagen oder Kauf von Typografien oder Erwerb von Nutzungsrechten oder besonderen Aufwänden wegen komplizierten Darstellungen usw.) entstehen.

  • Bei Kampagnen für Lead-Generierung kann das futureorg Institut über den Pauschalbetrag hinaus auch Erfolgsvergütungen erheben, sofern der Kunde einem solchen Vergütungsmodell zustimmt. Ein Erfolg für ein Lead weist das futureorg Institut in seinem Angebot explizit aus.


(2) Sollte sich der tatsächliche Aufwand aufgrund nachträglich erhaltener Informationen erhöhen, kann das futureorg Institut den vereinbarten Pauschalbeitrag nach billigem Ermessen erhöhen. Dabei berücksichtigt das futureorg Institut insbesondere den vereinbarten Pauschalbeitrag im Verhältnis, zu dem bisher kalkulierten zeitlichen und leistungsbezogenen Aufwand. Die Anpassung der Vergütung erfolgt durch Erklärung des futureorg Instituts gegenüber dem Kunden in Textform. Die Billigkeit kann im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden.


(3) Sofern nicht anders vereinbart, wird die erste Hälfte des Pauschalbetrages fällig nach Auftragserteilung. Die zweite Hälfte des Pauschalbetrages wird fällig mit Übermittlung der Auftragsstudie und Stellung einer Rechnung durch uns. Eventuell anfallende Reisekosten und Kosten der Informationsbeschaffung (z.B. Kauf von Büchern, Zugang zu Datenbanken usw.) werden nach deren Anfall gesondert in Rechnung gestellt. Alle Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


(4) Einigen sich Kunde und das futureorg Institut auf eine Rahmenvereinbarung, in der eine Kombination aus unterschiedlichen Leistungen mit dem Ziel der kontinuierlichen Generierung von Leads und ihre Qualifizierung zu Geschäftsopportunitäten eingesetzt werden, erfolgt die Vergütung monatlich auf Rechnung durch das futureorg Institut. Dieses Vergütungsmodell kann auch Erfolgsvergütung einschließen, sofern der Kunden diesem zustimmt.


§ 4 Laufzeit


(1) Der Auftrag zur Durchführung der oben genannten Leistungen hat die in dem Angebot angegebene feste Laufzeit. Er kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von jeder Partei mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere dann vor, wenn das futureorg Institut die vereinbarten Termine nicht einhält und der Kunde dem futureorg Institut eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die fruchtlos verstrichen ist. Das Kündigungsrecht besteht nicht, soweit das Fristversäumnis auf der Unterlassung einer dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflicht oder auf einem Änderungswunsch des Kunden beruht.


(2) Von dieser Regelung ist die Rahmenvereinbarung ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, ist ihre Laufzeit unbegrenzt. Sie kann 3 Monate nach Vertragsschluss monatlich in schriftlicher Form gekündigt werden.


§ 5 Mitwirkungspflichten


(1) Der Kunde hat die Leistungen des futureorg Instituts durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem futureorg Institut die erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitenden des futureorg Institut zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien im angemessenen Umfang zur Verfügung stellen. Zur Klärung aller das Projekt betreffenden Fragen ist dem futureorg Institut ein Ansprechpartner zu benennen, welcher zur Beantwortung der sich stellenden Fragen und der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen verantwortlich und entscheidungsbefugt ist.


(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann das futureorg Institut aus diesem Grunde Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Soweit dem futureorg Institut eine Verlängerung des Leistungszeitraums unzumutbar ist, ist das futureorg Institut nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. In diesem Fall hat das futureorg Institut Anspruch auf Zahlung des Kundenentgelts bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.


(3) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags durch das futureorg Institut gefertigte Analysen, Konzepte, Strategieempfehlungen, Organisationspläne, Entwürfe und Kalkulationen oder sonstige schriftliche Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden.


§ 6 Vertraulichkeit


(1) Das futureorg Institut verpflichtet sich, alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen des Kunden (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Das futureorg Institut wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.


(2) Vertrauliche Informationen sind wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich oder technisch sensible oder vorteilhafte Informationen des Kunden, die dem futureorg Institut bekannt werden. Vertrauliche Informationen können solche Informationen sein, die in irgendeiner Weise als vertraulich oder gesetzlich geschützt erkennbar bezeichnet werden oder deren vertraulicher Inhalt offensichtlich ist. Der Begriff umfasst sowohl jegliches Anschauungsmaterial wie Unterlagen, Schriftstücke, Notizen, Dokumente, digitale Aufzeichnungen etc. als auch mündliche Mitteilungen.


(3) Das futureorg Institut wird seinen Mitarbeitenden oder Dritten, denen es vertrauliche Informationen weitergibt, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.


(4) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden;

die das futureorg Institut unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

das futureorg Institut von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von dem Kunden ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.


(5) Keine Dritten im Sinne dieser Vereinbarung sind das futureorg Institut und der Kunde, dessen Organe und Mitarbeiter sowie beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater der Parteien.


(6) Sofern das futureorg Institut aufgrund geltender Rechtsvorschriften, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen oder aufgrund einschlägiger börsenrechtlicher Regelungen verpflichtet ist, teilweise oder sämtliche vertraulichen Informationen offenzulegen, hat es den Kunden – soweit rechtlich möglich und praktisch umsetzbar – hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken.


§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt


(1) Arbeitsergebnisse sind sämtliche durch die Tätigkeit des futureorg Instituts im Rahmen der Studienerstellung geschaffenen Werke, insbesondere angefertigte Berichte, Analysen, Berechnungen, Auswertungen und Entwürfe.


(2) Die Arbeitsergebnisse unterfallen gewerblichen Schutzrechten und sind unter anderem urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte daran stehen ausschließlich dem futureorg Institut zu. Das futureorg Institut behält sich alle in Betracht kommenden Rechte vor, sofern diese dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt wurden.


(3) Der Kunde erhält ein zeitlich und örtlich unbeschränktes und unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen mit der Maßgabe, dass die Arbeitsergebnisse nur für die eigenen Zwecke des Kunden verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden dürfen.


(4) Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche bleiben die vom futureorg Institut erbrachten (Teil-) Arbeitsergebnisse im Eigentum des futureorg Instituts (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Kunden die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen in dem in den vorangegangenen Absätzen gesetzten Rahmen zu.


(5) Bei Redaktionsleistungen ist der Kunde verpflichtet, das futureorg Institut als Urheber auszuweisen., etwa im Impressum des Whitepapers, am Anfang oder Ende eines Artikels o.ä. In besonderen Fällen, in der spezielle und personengebundene Expertise der am futureorg Institut beschäftigten oder vom futureorg Institut beauftragten Autoren bzw. Analysten eingesetzt wurde, ist eine namenltiche Nennung des Autors bzw. Analysten erforderlich.


§ 8 Arbeitsinhalte


Die Inhalte der oben genannten Leistungen enthalten verschiedene Aussagen, Einschätzungen und Prognosen sowie Handlungsempfehlungen. Diese Inhalte reflektieren die dem futureorg Institut zum Erstellungszeitpunkt überlassenen und von dem futureorg Institut eingeholten Informationen sowie persönlichen Einschätzungen. Das futureorg Institut verifiziert die Echtheit und Richtigkeit etwaiger von dem Kunden zur Verfügung gestellter Information nicht. Die Auftragsstudie richtet sich ausschließlich an den Kunden. Die von dem futureorg Institut im Rahmen der Auftragsstudie getroffenen Aussagen stellen keine Empfehlung bzw. Nichtempfehlung als Vorwegnahme einer strategischen Entscheidung dar. Der Kunde ist selbstständig für jegliche Entscheidungen und Investitionen verantwortlich, die der Kunde im Vertrauen auf die Studie tätigt. Das futureorg Institut übernimmt keine Haftung für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolgs einer von dem Kunden getroffenen strategischen Entscheidung.


E) Besonderen Bedingungen für die Mitgliedschaft bei der "Observer Community"


§ 1 Leistungsbeschreibung


(1) Das futureorg Institut bietet seinen Mitgliedern der "Observer Community" entsprechend gekennzeichneten Inhalten, Dienstleistungen und Trainings zu besonderen, oftmals günstigeren Konditionen auf seiner Plattform an. Das Mitglied schließt eine Mitgliedschaft mit unbegrenzter Laufzeit ab, die monatlich gekündigt werden kann.


(2) Die auf der Website enthaltenen Leistungsbeschreibungen über die Inhalte stellen keine Zusicherung oder Garantie dar.


§ 2 Vertragsabschluss und Mitgliedschaft


(1) Mit der Präsentation der Leistungen durch das futureorg Institut ist noch kein verbindliches Angebot durch das futureorg Institut verbunden. Erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches das futureorg Institut annehmen kann.


(2) Die Mitgliedschaft hängt maßgeblich mit der Zahlung nach dem Kalender zusammen. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat automatisch, wenn der Kunde seine Mitgliedschaft nicht spätesten sieben Tage vor Ablauf seiner monatlichen Zahlung schriftlich kündigt.


§ 3 Preise und Zahlungsmethoden


(1) Es gelten die jeweils im Bestellprozess vereinbarten Preise mit dem Kunden. Die Abrechnung erfolgt monatlich.


(2) Die Bezahlung erfolgt mit den auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, Stripe und Sofortüberweisung). Das futureorg Institut ist jederzeit berechtigt, weitere Zahlungsmethoden anzubieten oder Zahlungsmethoden nicht mehr anzubieten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das futureorg Institut über den Zahlungsbetrag verfügen kann.


§ 4 Zahlungsverzug


Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung dieses Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Falls dem futureorg Institut ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist das futureorg Institut berechtigt, auch diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.


§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher


(1) Wenn der Kunde Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.


(2) Es gelten die gesetzlichen Regelungen für das Widerrufsrecht, die im Einzelnen wiedergegeben sind, in der folgenden


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem futureorg Institut (Martin-Schmeißer-Weg 10, 44227 Dortmund, info@futureorg.de, Tel.: +49 231 88 68 06 8) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.


Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat das futureorg Institut dem Kunden alle Zahlungen, die das futureorg Institut von dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von dem futureorg Institut angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei dem futureorg Institut eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet das futureorg Institut dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das futureorg Institut kann die Rückzahlung verweigern, bis das futureorg Institut die Waren wieder zurückerhalten hat, oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass der Kunde die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde das futureorg Institut über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an futureorg Institut, Martin-Schmeißer-Weg 10, 44227 Dortmund, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit dem Kunden zurückzuführen ist.

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde dem futureorg Institut einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde das futureorg Institut von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


§ 6 Nutzungsrechte


(1) Die Inhalte des futureorg Instituts unterfallen gewerblichen Schutzrechten und sind unter anderem urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte daran stehen ausschließlich dem futureorg Institut zu. Das futureorg Institut behält sich alle daran in Betracht kommenden Rechte vor, sofern diese dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden.


(2) Damit der Kunde die auf der Plattform bereitgestellten Inhalte nutzen kann, wird diesem an den vertragsgegenständlichen Inhalten ein ausschließlich auf die jeweilige Buchung und dort beschränkt auf die konkret gebuchten Inhalte beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.


(3) Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte oder Teile von diesen unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, oder auf andere als die vereinbarte Art und Weise zu nutzen oder zu verwerten. Das Nutzungsrecht endet mit Ablauf der Mitgliedschaft über die Nutzung der Inhalte.


§ 7 Kündigung aus wichtigem Grund


(1) Bei Zahlungsverzug ist das futureorg Institut nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. In diesem Fall hat das futureorg Institut Anspruch auf Zahlung des Kundenentgelts bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.


(2) Bei Verstößen gegen die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgestellten Regelungen, insbesondere bei Verstößen gegen die Nutzungsrechte, ist das futureorg Institut auch ohne schriftliche Mahnung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. In diesem Fall hat das futureorg Institut Anspruch auf Zahlung des Kundenentgelts bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.


§ 8 Haftung und Gewährleistung


(1) Das futureorg Institut gibt keine Zusicherungen oder Garantien ab, dass die vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse durch die Nutzung der Plattform eintreten. Das futureorg Institut schuldet insbesondere keine konkreten Erfolge oder andere vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse. Insbesondere stellen die Inhalte des futureorg Institut auch keine individuelle Rechtsberatung oder rechtliche Ausgestaltung dar. Das futureorg Institut weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, etwaig erlernte Inhalte umzusetzen und diese gegebenenfalls auch einer eigenen rechtlichen Bewertung zu unterziehen.


(2) Im Übrigen gelten die Regelungen des vorstehenden Abschnitts A) § 2 „Haftung“.


Stand: 10.03.2023, futureorg Institut (Inh. Kamuran Sezer)

Was ist eine Denkfabrik?

Denkfabriken sind dort notwendig, wo ein Wandel stattfindet. Sie bearbeiten zukunftsgerichtete Themen, bieten Erklärungen für die Veränderungen an und zeigen Lösungswege auf. Mit ihren Forschungsarbeiten, Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Trainings helfen sie bei der Entscheidungsfindung und der Gestaltung. Dabei sind sie Medium und Bühne gleichzeitig: sie bringen Entscheider:innen zusammen und fördern den Austausch.

Was macht futureorg Institut?

Unter Beachtung wissenschaftlicher Kriterien recherchiert es seriöse Quellen, wertet sie aus und bereitet sie für Beratungen und mittelständische Unternehmen aus. Sein Ziel: Beratungen mit Forschung, Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Trainings stark machen, damit sie den Mittelstand auf absehbare Herausforderungen vorbereiten können. In diesem Rahmen ist sein zentrales Ziel, eine Begegnung zwischen Mittelstand und Beratungsunternehmen zu ermöglichen.

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